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VW: sittenwidrige und bewusste arglistige Täuschung – BGH verkündet Urteil – 25.05.2020

Mindeststandards des Geschäftsgebarens nicht erfüllt…..

 

So ein Höchstgericht neigt ja traditionell nicht zu blumiger Sprache, aber das, was Volkswagen am Montagvormittag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu hören bekam, war heftig.

Nicht nur sei das Verhalten des Konzern rechtlich „als sittenwidrig zu klassifizieren“, der Autohersteller habe mit dem Dieselbetrug „gegen die Mindestanforderung im Rechts- und Geschäftsverkehr“ verstoßen.

Die Genehmigung für die Autos habe er beim Kraftfahrtbundesamt KBA „durch arglistige Täuschung“ erschlichen. Der Betrug basiere auf einer „strategischen Unternehmensentscheidung“ und allein schon deshalb müsse man davon ausgehen, dass der Vorstand von den Manipulationen gewusst habe. Das sitzt.

 

Golf 8 kann nicht ausgeliefert werden:

Die Zahlen seien ein Trauerspiel. Von den geplanten rund 100 000 Stück seien im Jahr 2019 in Wolfsburg nur rund 8400 produziert worden.

Die Volkswagen-Autohändler haben die technischen Probleme beim neuen Golf des Wolfsburger Autobauers scharf kritisiert. „Dieser außerordentliche Umfang an Mängeln ist bedauerlich“, sagte der Chef des deutschen Volkswagen- und Audi-Händlerverbandes , Dirk Weddigen von Knapp, dem „Handelsblatt“ („HB“/Montag). „Wir brauchen die Umsätze“, ergänzte er. Nie zuvor habe es solch geballte Probleme bei der Markteinführung eines neuen Golf gegeben. Es sei gleich eine ganze Reihe technischer Mängel aufgetreten. Zudem hätten auch Ersatzteile gefehlt.

 

Softwareprobleme beim ID.3

aber Dividende zahlen wollen und Kaufprämie fordern und ganz nebenbei ein Werbespot für den Golf 8 der unterste Schublade ist.

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